Wie

  • Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen darüber, wie Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen können, d.h. über das „Labyrinth“ des Antragsverfahrens. Hierbei gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Leistungen der gesetzlichen Versicherungen und der Privatversicherungen. Bei einem Psychotherapieantrag besteht grundsätzlich auch eine Schweigepflicht gegenüber den Mitarbeitern der Krankenversicherung, wozu Sie auf der entsprechenden Seite Informationen finden.